Deutsches Reich - Weimarer Republik 1930

Geschichte - Geschichte - Territorialer Wandel in Europa von 1914 bis 1949
978-3-14-100382-6 | Seite 214 | Abb. 3

Überblick

Die Staatsgrenzen der Weimarer Republik waren bei den Verhandlungen zur Beendigung des Ersten Weltkriegs beschlossen und am 28. Juni 1919 im Versailler Vertrag ratifiziert worden. Die Waffenstillstandsbedingungen waren der deutschen Seite ultimativ zugestellt worden, Gegenvorschläge wurden von vornherein abgelehnt. Der Vertrag enthielt 15 Teile mit 440 Artikeln. Neben der Verpflichtung zur Entmilitarisierung aller deutschen Rheinlande und zu Reparationszahlungen (u. a. in Form einer anteiligen Abgabe der Jahresproduktion der Eisen- und Stahlerzeugung und der landwirtschaftlichen Produktion) gab es umfangreiche Gebietsabtretungen. Hierdurch verlor das Deutsche Reich etwa 70 000 km² seines Territoriums und mehr als 6 Millionen Einwohner.

Territoriale Neuordnung

Danzig wurde vom Deutschen Reich abgetrennt und mit Teilen der umgebenden Landkreise dem Schutz des Völkerbundes unterstellt. Luxemburg schied aus dem Deutschen Zollverein aus und schloss mit Belgien eine Wirtschaftsunion. Elsass-Lothringen fiel an Frankreich. Im Norden des Reiches entstand auf dem Gebiet Westpreußens der sogenannte Polnische Korridor, der aus dem größten Teil der Provinz Posen, dem Gebiet um Soldau und aus Teilen Pommerns bestand. Ostpreußen war damit auf dem Landweg vom Reich abgetrennt. Das Hultschiner Ländchen ging an die Tschechoslowakei. Neben diesen Landesteilen, über deren Abtretung von den Alliierten entschieden worden war, gab es die Abstimmungsgebiete, in denen die Bevölkerung über ihre zukünftige nationale Zugehörigkeit selbst entscheiden sollte. Zu ihnen zählten Nordschleswig, Westpreußen östlich der Weichsel, das südliche Ostpreußen (Bezirk Allenstein), Eupen-Malmedy an der belgischen Grenze, Oberschlesien und das Saargebiet. Eupen-Malmedy fiel an Belgien und Nordschleswig an Dänemark. Oberschlesien wurde geteilt, wobei die kohlereichen Gebiete des Südostens polnisch wurden. Das Saargebiet wurde der Verwaltung des Völkerbundes unterstellt.

Weimarer Republik

An die Stelle der Königreiche, Herzog- und Großherzogtümer traten die 17 Länder Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Hessen, Lippe, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Preußen, Sachsen, Schaumburg-Lippe, Thüringen und Württemberg. Republikaner“. Häufige Regierungswechsel – elf Kabinette allein in den zehn Jahren nach 1923 –, die durch eine Presse angeheizte Diffamierung der politischen Auseinandersetzungen als „Parteiengezänk“ und eine Reihe gezielt aufgebauschter Skandale führten zu einer Entfremdung der Bürger von ihrer Republik. Gegen sie formierte sich eine radikalisierte Jugend- und Naturbewegung. Als die große Koalition im März 1930 wegen der Frage der Arbeitslosenversicherung auseinanderbrach, war dies praktisch das Ende des parlamentarischen Systems. Reichspräsident Hindenburg (ab 1925) bzw. die von ihm berufenen Kanzler Brüning, von Papen und von Schleicher regierten von nun an mithilfe von Notverordnungen. Bei den Reichstagswahlen 1928 hatten die Nationalsozialisten 2,6 Prozent der Stimmen erhalten, 1930 waren es schon 18,2 Prozent und bei den Wahlen im Juli 1932 schließlich 37,3 Prozent. Mit insgesamt 13,7 Millionen Stimmen stellten sie nun die stärkste Fraktion. Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler vom Reichspräsidenten Hindenburg zum neuen Reichskanzler eines rechten Koalitionskabinetts ernannt.

Schlagworte