Deutschland - Geschützte Gebiete

Deutschland - Nachhaltige Landwirtschaft und Landschaftspflege
978-3-14-100900-2 | Seite 62 | Abb. 2

Überblick

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Schutzgebieten, die als Natur- und Landschaftsschutzgebiete alle das gemeinsame Ziel der nachhaltigen Entwicklung verbindet. Die Nutzung wird durch verschiedene Einschränkungen geregelt. Als Großschutzgebiete sind die Nationalparks und Biosphärenreservate aufzuzählen, die durch die Naturparks ergänzt werden. Die kleinen Naturschutzgebiete treten in großer Zahl auf.

Gesetzlicher Rahmen und Unterscheidungen

Der rechtliche Rahmen ist durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesnaturschutzgesetze geregelt. Für Biosphärenreservate (BSR) gelten zusätzlich noch internationale Richtlinien, für die die Weltnaturschutzunion (IUCN) ein Regelsystem entworfen hat.

Hinzu kommen die Naturschutzgesetze der EU wie die FFH-Richtlinien oder die Vogelschutzrichtlinien. Die sich daraus ergebende gesamte Kategorie wird als „Natura 2000“ bezeichnet.

In Deutschland sind die Naturschutzgebiete (NSG), die Nationalparks und die Kernzonen von Biosphärenreservaten (BSR) am meisten und strengsten geschützt, weniger streng sind die Regelungen für Naturparks und Landschaftsschutzgebiete.

Die kleinen Flächen der Naturschutzgebiete (NSG) sind meist recht stark von der Umgebung beeinflusst, sollen aber eine Fläche schützen, die wenig von den Menschen überprägt worden ist. Hier darf nichts verändert oder zerstört werden. Sie nehmen in Deutschland einen Anteil von 6,3 Prozent der Landfläche ein.

Die großen Nationalparks (NP) nehmen nur einen Anteil von 0,6 Prozent der Landesfläche ein, hinzukommen die Watt- und Meeresgebiete. Sie sind aber als Großschutzgebiete von großer Bedeutung. Hier soll die Natur sich selbst überlassen sein und möglichst nicht vom Menschen berührt werden. Viele deutsche Nationalparks erfüllen diese Regeln nicht vollständig. In Deutschland gibt es 16 Nationalparks.

Die dritte Art der hier betrachteten Schutzgebiete sind die Biosphärenreservate (BSR), die einen Anteil von 4 Prozent an der Landfläche ausmachen. Hier wird weniger die „wilde“ Natur geschützt, als vielmehr die artenreiche Kulturlandschaft erhalten. Sie werden in Kern- und Randzonen unterteilt. Die Kernzonen werden wie NSG behandelt, die Pflege- und Entwicklungszonen am Rand eher wie Landschaftsschutzgebiete, die wenige Nutzungseinschränkungen haben.

In den „Naturparks“ dürfen Landschafts- und Naturschutzgebiete für den nachhaltigen Tourismus erschlossen werden. Hier sind die Ziele und Regelungen der Bundesländer sehr uneinheitlich.

Die Europäische Union führt noch die Unterscheidung in „Natura 2000“ und „Fauna-Flora-Habitate“ (FFH-Gebiete) auf, die wiederum eigenen Richtlinien unterliegen.

Verbreitung und Abgrenzung

Besonders schwierig gestaltet sich in Deutschland die Überlappung von Schutzgebieten, die auch mehrere Namen haben können. So kann ein NP zugleich BSR sein oder teilweise ein NSG ausweisen. Die Gebiete, die von der EU als Schutzgebiete hinzukommen, können sich auch noch einmal mit den nach deutschen Gesetzen ausgewiesenen Gebieten überschneiden. Das ist in der Karte an den vier unteren Farbkästen in der Legende zu erkennen. Insgesamt nehmen die Schutzgebiete etwa 15 Prozent der Landfläche Deutschlands ein.

Auf der Karte ist durch die anamorphe Darstellung ein direkter Bezug zu den Flächenanteilen zu erkennen, der über Kästchen in zwei Kategorien abzulesen ist. Die küstennahen Schutzgebiete in Nord- und Ostsee nehmen große Flächen ein. Beispiele dafür sind die Vorpommersche Boddenlandschaft oder das Niedersächsische und Schleswig-Holsteinische Wattenmeer. Mit diesen Bereichen decken sich auch die großen Flächen der Nationalparks in Dunkelgrün.

Auffallend sind die hohen Anteile an Flächen der Naturschutzgebiete im westlichen Teil Deutschlands mit den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Das Bundesland NRW ist eher mit industrieller Nutzung verbunden, hier ist die Einteilung in NSG besonders kleinteilig und lässt deshalb nur am Rande Aussagen über den Zustand der Gebiete zu, da dicht angrenzende andere Gebiete die kleinen Flächen stark beeinflussen. Diese sind zwar zahlreich, aber sehr klein und in der Karte als hellgrüne Flächen zu erkennen. Der hohe Schutzstatus ist hierfür die Ursache. Dieser erklärt auch, warum verhältnismäßig viele Flächen als BSR zu erkennen sind; hier spiegelt sich der relativ geringe Schutzstatus wider.

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